Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden zuletzt im März 2024 aktualisiert und können über diesen Link heruntergeladen werden.

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Pro4all Cloud Services B.V. mit Sitz in der Houttuinlaan 14, 3447 GM in Woerden, in den Niederlanden, eingetragen bei der Handelskammer unter der Registernummer 30175404 und firmierend unter dem Namen„Pro4all„. Prostream ist ein Produkt von Pro4all.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Vertrag, der zwischen natürlichen oder juristischen Personen, die in Ausübung ihres Berufes oder Gewerbes handeln, und denjenigen, die Dienstleistungen und/oder Waren von Pro4All erwerben (im Folgenden: „Kunde“), geschlossen wird, und sind in verschiedene Module unterteilt. Modul A enthält allgemeine Bestimmungen, die für jeden Vertrag gelten. Die Bestimmungen in den anderen Modulen gelten wie unten beschrieben.

Module

Modul A – Die allgemeinen Bestimmungen, die für jeden Vertrag mit Pro4all gelten, unabhängig von den erworbenen Dienstleistungen und/oder Waren.

ModulB – Zusätzliche Bestimmungen für den Kauf von Dienstleistungen von Pro4all durch den Kunden.

ModulC – Zusätzliche Bestimmungen für die Entwicklung und Lieferung von (webbasierten) Softwareanwendungen.

Modul D – Zusätzliche Regeln für die Nutzung und Wartung von (webbasierten) Softwareanwendungen.

ModulE – Der Verarbeitungsvertrag zwischen Pro4all und dem Kunden.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten wichtige Informationen für Sie als Kunde. Bitte lesen Sie diese daher sorgfältig durch. Wir empfehlen Ihnen außerdem, diese Bedingungen zu speichern oder auszudrucken, damit Sie sie zu einem späteren Zeitpunkt erneut lesen können.

Einfache Navigation:

Modul A: Allgemeines

Artikel 1. Begriffsbestimmungen

  • 1.1. Allgemeine Bedingungen: diese allgemeinen Bedingungen.
  • 1.2. Dienstleistung(en): die in der Vereinbarung beschriebenen und im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Erbringung von Beratungsdiensten (einschließlich Datenanalyse), die Durchführung von Schulungen und Kursen, die Unterstützung bei der Nutzung der digitalen Werkzeuge, die Abordnung, die Erleichterung von Hosting-Diensten, die Konzeption, Entwicklung, Umsetzung oder Verwaltung von Softwareanwendungen, Websites oder Informationssystemen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Netzen.
  • 1.3. Endnutzer: Angestellte/Mitarbeiter des Kunden, natürliche oder juristische Personen, die die von Pro4all gelieferte Dienstleistung oder Ware im Auftrag des Kunden nutzen.
  • 1.4. Waren: alle im Rahmen des Vertrags gelieferten Gegenstände.
  • 1.5. Geistige Eigentumsrechte: alle Rechte (des geistigen Eigentums), einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Datenbankrechte, Domainnamen, Handelsnamenrechte, Markenrechte, Modellrechte, verwandte Rechte, Patentrechte sowie Rechte an Know-how.
  • 1.6. Kundendaten: alle Daten, die vom Kunden oder seinen Endnutzern auf den Systemen gespeichert werden, die für die Lieferung der Waren und/oder Dienstleistung(en) eingesetzt werden.
  • 1.7. Materialien: alle Websites, (Web-)Anwendungen, Dateien, Ausstattungen, Hausstile, Logos, Folder, Broschüren, Prospekte, Beschriftungen, Anzeigen, Marketing- und/oder Kommunikationspläne, Konzepte, Bilder, Texte, Skizzen, Dokumentationen, Beratungen, Berichte und (sonstige) Geistesprodukte, die keine Kundendaten sind, sowie deren Vorbereitungsmaterial und die Datenträger, auf denen diese Materialien gespeichert sind.
  • 1.8. Angebot: ein schriftliches Angebot von Pro4all.
  • 1.9. Kunde: die natürliche oder juristische Person, die in Ausübung ihres Berufs oder Geschäfts handelt und mit der Pro4all den Vertrag abschließt.
  • 1.10. Vertrag: Vertrag zwischen Pro4all und dem Kunden, aufgrund dessen Pro4all die Dienstleistung und/oder Hardware an den Kunden liefert (liefern lässt) und von dem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen untrennbaren Bestandteil bilden.
  • 1.11. Partei(en): Pro4all und Kunde zusammen oder getrennt.
  • 1.12. Pro4all: namentlich „Lieferant“, Pro4all Cloud Services B.V. mit Sitz in der Houttuinlaan 14,3447 GM in Woerden und eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 30175404.
  • 1.13. Schriftlich: Unter Schriftlichkeit wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch die Kommunikation per E-Mail verstanden, sofern die Identität des Absenders und die Unversehrtheit des Inhalts hinreichend festgestellt worden sind.
  • 1.14. Website: die Website von Pro4all, die über https://www.pro4all.nl abgerufen werden kann, sowie alle zugehörigen Subdomains.

Artikel 2: Anwendbarkeit

  • 2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jede Verhandlung, jedes Angebot und jeden Vertrag zwischen Pro4all und dem Auftraggeber, sofern die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich von diesen Bedingungen abgewichen sind.
  • 2.2. Der Geltung von Einkaufs- oder anderen Bedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen.
  • 2.3. Pro4all ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern und wird den Auftraggeber schriftlich über Änderungen informieren. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten einen Monat nach dem Datum ihrer Bekanntgabe in Kraft. Ist der Auftraggeber mit den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einverstanden, so hat er bis zu deren Inkrafttreten das Recht, den Vertrag zu dem Datum zu kündigen, an dem die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft treten.
  • 2.4. Die Verwaltung von Pro4all ist führend, vorbehaltlich des Gegenbeweises durch den Auftraggeber.
  • 2.5. Im Falle von Widersprüchen zwischen verschiedenen Dokumenten gilt die folgende Rangfolge:
    • zusätzliche schriftliche und unterzeichnete Vereinbarungen;
    • prozessorvertrag;
    • dienstgütevereinbarung;
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen.
  • 2.6. Im Falle von Widersprüchen zwischen verschiedenen Modulen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die Bestimmungen des am spezifischsten anwendbaren Moduls in Bezug auf die betreffenden Waren oder Dienstleistungen Vorrang. Das Modul F – Personenbezogene Daten hat im Falle von Widersprüchen stets Vorrang vor den anderen Modulen.

Artikel 3 – Vertragsabschluss

  • 3.1. Alle Angebote von Pro4all sind freibleibend und haben eine Gültigkeit von 30 Tagen, sofern im Angebot nicht anders angegeben. Pro4all ist nicht verpflichtet, eine Annahme nach Ablauf dieser Frist zu akzeptieren, aber wenn Pro4all dies tut, gilt die Offerte oder das Angebot dennoch als angenommen.
  • 3.2. Pro4all kann die Vertragsverhandlungen jederzeit abbrechen, ohne zum Ersatz der dem Auftraggeber entstandenen Kosten oder Schäden verpflichtet zu sein.
  • 3.3. An eine von einem Angebot von Pro4all abweichende Annahme (auch in unwesentlichen Punkten) eines potentiellen Auftraggebers ist Pro4all nur gebunden, wenn Pro4all die abweichende Annahme ausdrücklich und schriftlich annimmt.
  • 3.4. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme der Offerte oder eines anderen Angebots von Pro4all durch den Auftraggeber und die anschließende Bestätigung durch Pro4all zustande, unabhängig davon, ob diese automatisch erstellt wurde oder nicht.
  • 3.5. Die von Pro4all angegebenen (Liefer-)Fristen sind Richtwerte und gelten nicht als Fristen, es sei denn, im Vertrag ist etwas anderes angegeben. Verspätungen bei der Lieferung von Software oder Geräten können niemals zu einer Entschädigung oder Auflösung des Vertrags führen.
  • 3.6. Wenn eine der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig ist oder vernichtet wird, bleiben die übrigen Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Die Parteien werden die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen durch neue Bestimmungen ersetzen, wobei der Zweck und die Bedeutung der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigt werden.
  • 3.7. Pro4all kann seine Rechte und Pflichten aus einem Vertrag bei der Übertragung (eines Teils) seines Geschäfts auf eine andere juristische Person übertragen. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus einem Vertrag und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ohne Zustimmung von Pro4all auf Dritte übertragen. Pro4all wird seine Zustimmung nicht aus unangemessenen Gründen verweigern.
  • 3.8. Produkte und/oder Dienstleistungen von Dritten können Teil der Waren und Dienstleistungen sein. In diesem Fall gelten die (allgemeinen) Bedingungen des betreffenden Dritten zusätzlich für (die Nutzung) dieser Produkte und/oder Dienstleistungen und haben Vorrang vor etwaigen von diesen Allgemeinen Bedingungen abweichenden Bedingungen. Der Kunde kann alle zusätzlichen Bedingungen und Konditionen über die Übersicht der zusätzlichen Bedingungen und Konditionen auf www.pro4all.nl einsehen und herunterladen.

Artikel 4: Dauer und Beendigung des Vertrags

  • 4.1. Ein Vertrag wird für die im Vertrag angegebene Laufzeit geschlossen und verlängert sich nach Ablauf der ersten Laufzeit immer stillschweigend um die gleiche Laufzeit, es sei denn, eine der Parteien kündigt den Vertrag digital ( per https://www.pro4all.com/terminations/) mindestens einen (1) Monat vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit.
  • 4.2. Eine einmalige Vereinbarung gilt für die Dauer der Beendigung der Vereinbarung.
  • 4.3. Der Vertrag kann nicht vorzeitig gekündigt werden, es sei denn, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sehen etwas anderes vor.
  • 4.4. Pro4all kann den Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung und ohne Inverzugsetzung schriftlich aussetzen oder kündigen, wenn dem Auftraggeber ein – vorläufiger oder anderweitiger – Zahlungsaufschub gewährt wird, wenn über den Auftraggeber ein Konkursverfahren beantragt wird oder wenn das Unternehmen des Auftraggebers aufgelöst oder beendet wird, es sei denn, dies geschieht zum Zwecke der Umstrukturierung oder Verschmelzung von Unternehmen.
  • 4.5. Wenn der Kunde mit einer wesentlichen Verpflichtung gegenüber Pro4all in Verzug ist, ist Pro4all berechtigt, den Vertrag auszusetzen oder zu kündigen.
  • 4.6. Die Anwendung von Artikel 6:271 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Artikel 5: Preis und Zahlung

  • 5.1. Der vom Kunden zu zahlende Preis richtet sich nach den im Vertrag genannten Tarifen. Alle Tarife und Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben.
  • 5.2. Alle Preise in Angeboten und auf der Pro4all-Website sind vorbehaltlich von Programmier- und Tippfehlern. Im Falle von Widersprüchen zwischen der Website und der Vereinbarung hat die Vereinbarung jederzeit Vorrang.
  • 5.3. Wenn ein Preis in einem Angebot oder einer Offerte auf vom Kunden gelieferten Daten beruht und sich diese Daten als falsch erweisen, ist Pro4all berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen, auch nachdem der Vertrag bereits geschlossen wurde.
  • 5.4. Pro4all ist berechtigt, die Tarife und Preise jährlich zu Beginn des Kalenderjahres auf der Grundlage des von der CBS ermittelten Verbraucherpreisindexes zu indexieren.
  • 5.5. Die Preise können von Pro4all auch jederzeit erhöht werden, wenn die Tarife ihrer Lieferanten für z.B. Strom, Rechenzentrum, Software und (Public) Cloud-Lösungen steigen. Der Kunde hat jedoch nicht die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen.
  • 5.6. Die Absätze 4 und 5 dieses Artikels machen eine Ausnahme von dem Recht des Kunden, den Vertrag im Falle einer Preiserhöhung zu kündigen. Wenn Pro4all die geltenden Preise und Tarife senken möchte, ist Pro4all berechtigt, diese Senkung sofort vorzunehmen, ohne dass der Kunde die Möglichkeit hat, den Vertrag zu kündigen.
  • 5.7. Abgesehen von den in den Absätzen 4 und 5 dieses Artikels genannten Fällen ist Pro4all berechtigt, die in diesem Vertrag verwendeten Preise jederzeit zu erhöhen. Pro4all teilt dies dem Kunden mindestens zwei Monate im Voraus mit. Im Falle einer solchen Preiserhöhung hat der Kunde das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
  • 5.8. Alle Rechnungen sind vom Kunden gemäß den auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen zu begleichen. In Ermangelung von Zahlungsbedingungen hat der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen auszusetzen oder zu verrechnen.
  • 5.9. Zahlt der Kunde die fälligen Beträge nicht rechtzeitig, schuldet er die gesetzlichen Zinsen auf den ausstehenden Betrag, ohne dass eine Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist. Pro4all kann die Forderung zum Inkasso weitergeben, wobei der Auftraggeber neben dem geschuldeten Betrag und den gesetzlichen Zinsen auch zur Erstattung aller gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, einschließlich der von externen Sachverständigen berechneten Kosten zusätzlich zu den gerichtlich festgestellten Kosten, im Zusammenhang mit dem Inkasso der Forderung verpflichtet ist. Diese Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist.
  • 5.10. Reisekosten, Parkgebühren, Unterbringungskosten und andere Kosten sind nicht in den Preisen enthalten und können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

Artikel 6: Aussetzung

  • 6.1. Im Falle der nicht ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung ist der Auftraggeber ohne vorherige Inverzugsetzung in Verzug, wodurch die Verpflichtungen von Pro4all zur Erfüllung ihrer eigenen Verpflichtungen automatisch und unverzüglich ausgesetzt werden können, ohne dass Pro4all dafür haftbar gemacht werden kann, bis der Auftraggeber die von Pro4all geschuldeten Beträge, einschließlich etwaiger Zinsen und Kosten, vollständig bezahlt hat.

Artikel 7: Eigentumsvorbehalt

  • 7.1. Alle dem Auftraggeber gelieferten Sachen und geistigen Eigentumsrechte (sofern deren Übertragung nicht ausdrücklich schriftlich in einem gesonderten Vertrag vereinbart wurde) bleiben Eigentum von Pro4all, bis alle Beträge, die der Auftraggeber für die gelieferten oder zu liefernden Sachen oder die im Rahmen des Vertrags ausgeführten oder auszuführenden Arbeiten schuldet, sowie alle anderen in Artikel 5.4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Beträge vollständig an Pro4all gezahlt wurden.
  • 7.2. Das Risiko des Verlusts, des Diebstahls oder der Beschädigung von Sachen, Produkten, der Softwareanwendung oder von Daten, die Gegenstand des Vertrags sind, geht zu dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, zu dem sie dem Auftraggeber oder einer Hilfsperson des Auftraggebers tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.

Artikel 8. Geistige Eigentumsrechte

  • 8.1. Alle Rechte am geistigen Eigentum an allen Softwareanwendungen, Websites, Dateien, Geräten oder anderen Materialien wie Analysen, Entwürfen, Dokumentationen, Berichten, Angeboten sowie deren Vorbereitungsmaterial, die von Pro4all im Rahmen des Vertrages entwickelt oder zur Verfügung gestellt werden, liegen ausschließlich bei Pro4all oder ihren Lizenzgebern.
  • 8.2. Der Kunde erwirbt nur die nicht ausschließlichen, nicht übertragbaren und nicht unterlizenzierbaren Nutzungsrechte, die ihm durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und durch das Gesetz ausdrücklich eingeräumt werden. Jedes andere oder weitergehende Recht des Kunden zur Vervielfältigung, Offenlegung oder Verbreitung dieser Softwareanwendungen, Websites, Dateien oder anderer Materialien ist ausgeschlossen.
  • 8.3. Es ist dem Kunden nicht gestattet, Hinweise auf den vertraulichen Charakter oder auf Urheberrechte, Marken, Handelsnamen oder andere geistige oder gewerbliche Eigentumsrechte aus den von Pro4all gelieferten Softwareanwendungen, Websites, Waren oder Materialien zu entfernen oder zu ändern.
  • 8.4. Pro4all ist berechtigt, technische Maßnahmen zum Schutz der Softwareanwendung, der Ware oder des Materials oder zur vereinbarten Beschränkung der Dauer des Nutzungsrechts an der Softwareanwendung, der Ware oder dem Material zu ergreifen. Es ist dem Kunden nicht gestattet, solche technischen Maßnahmen zu entfernen oder zu umgehen.
  • 8.5. Dem Kunden ist es untersagt, den Quellcode durch Dekompilierung abzurufen, und der Kunde ist nicht berechtigt, den Quellcode einzusehen, es sei denn, dies wurde zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart oder ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben.
  • 8.6. Wenn Pro4all Open-Source-Software in die von Pro4all exklusiv für den Kunden entwickelten Materialien integriert hat, gibt Pro4all an, welche Open-Source-Lizenzen für sie gelten. Der Auftraggeber wird sich an diese Open-Source-Lizenzen halten.
  • 8.7. Es ist erlaubt, den (Firmen-)Namen, das Logo und eine allgemeine Beschreibung des Auftraggebers für die eigene Werbung und/oder Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden, nachdem eine ausdrückliche Genehmigung des Auftraggebers eingeholt wurde.
  • 8.8. Kundendaten, die vom Kunden über die Dienste gespeichert oder verarbeitet werden, sind und bleiben Eigentum des Kunden (oder seiner Endnutzer). Die Kontrolle über die Kundendaten liegt daher zu jeder Zeit beim Kunden (oder seinen Endbenutzern). Pro4all hat ein begrenztes Nutzungsrecht zur Verwendung der Kundendaten für die Lieferung der Dienstleistung(en) und/oder Waren, einschließlich zukünftiger Aspekte davon.

Artikel 9. Verpflichtungen des Auftraggebers

  • 9.1. Der Kunde stellt Pro4all jederzeit alle Informationen zur Verfügung, die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages nützlich und notwendig sind, und gewährt jegliche Zusammenarbeit, einschließlich des Zugangs zu seinen Räumlichkeiten.
  • 9.2. Der Kunde trägt das Risiko für die Auswahl, den Gebrauch und die Anwendung der gelieferten Waren, Softwareanwendungen, Websites, Dateien und anderen Produkte und Materialien sowie der von Pro4all zu erbringenden Dienstleistungen in seiner Organisation und ist auch für die Kontroll- und Sicherheitsverfahren und ein angemessenes Systemmanagement verantwortlich.
  • 9.3. Wenn der Kunde Pro4all die für die Ausführung des Vertrags erforderlichen Daten, Waren, Materialien, Softwareanwendungen oder Mitarbeiter nicht, nicht rechtzeitig oder nicht gemäß den Vereinbarungen zur Verfügung stellt oder wenn der Kunde seinen Verpflichtungen auf andere Weise nicht nachkommt, hat Pro4all das Recht, die Ausführung des Vertrags ganz oder teilweise auszusetzen, und Pro4all hat das Recht, die dadurch entstandenen Kosten nach ihren üblichen Tarifen in Rechnung zu stellen, unbeschadet des Rechts von Pro4all, jedes andere gesetzliche Recht auszuüben.
  • 9.4. Falls die Mitarbeiter von Pro4all am Standort des Auftraggebers Arbeiten ausführen, stellt der Auftraggeber kostenlos einen Arbeitsraum und Einrichtungen zur Verfügung, die allen geltenden Anforderungen und Vorschriften bezüglich der Arbeitsbedingungen entsprechen. Der Auftraggeber schützt Pro4all vor Ansprüchen Dritter, einschließlich der Mitarbeiter von Pro4all, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags Schäden erleiden, die auf Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers oder auf unsichere Situationen in seiner Organisation zurückzuführen sind.

Artikel 10. Haftung Pro4all und Entschädigung

  • 10.1. Die Gesamthaftung von Pro4all für zurechenbare Versäumnisse bei der Erfüllung des Vertrags beschränkt sich auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens bis maximal zur Höhe des für den Vertrag vereinbarten Preises (ohne MwSt.). Handelt es sich bei dem Vertrag hauptsächlich um einen Dauerleistungsvertrag mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr, so wird der für den Vertrag vereinbarte Preis auf die Summe der für ein Jahr vereinbarten Gebühren (exkl. MwSt.) festgesetzt.
  • 10.2. Die Haftung von Pro4all für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, verminderten Firmenwert, Schaden durch Betriebsstagnation, Schaden infolge von Ansprüchen von Kunden des Auftraggebers, Verstümmelung oder Verlust von Daten, Schaden im Zusammenhang mit der Verwendung von Waren, Materialien oder Software Dritter, die der Auftraggeber Pro4all vorschreibt, Schaden im Zusammenhang mit der Verwendung von (Unter-)Lieferanten, die der Auftraggeber Pro4all vorschreibt, und alle anderen Formen von Schaden als die in Artikel 10.1 und Artikel 10.2, aus welchem Grund auch immer, ist ausgeschlossen.
  • 10.3. Die Haftung von Pro4all wegen zurechenbarer Versäumnisse bei der Erfüllung eines Vertrages tritt in jedem Fall nur dann ein, wenn der Auftraggeber Pro4all unverzüglich und ordnungsgemäß schriftlich in Verzug setzt, wobei eine angemessene Frist zur Behebung des Versäumnisses gesetzt wird, und Pro4all auch nach Ablauf dieser Frist weiterhin zurechenbar mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug ist. Die Inverzugsetzung muss eine möglichst vollständige und detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit Pro4all in der Lage ist, angemessen zu reagieren.
  • 10.4. Voraussetzung für ein etwaiges Recht auf Schadenersatz ist immer, dass der Auftraggeber Pro4all den Schaden innerhalb einer Frist von dreißig (30) Tagen nach Entdeckung schriftlich meldet.
  • 10.5. Der Auftraggeber schützt Pro4all vor allen Ansprüchen Dritter wegen Produkthaftung infolge eines Fehlers in einem vom Auftraggeber an einen Dritten gelieferten Produkt oder System, das teilweise aus von Pro4all gelieferten Geräten, Softwareanwendungen oder anderen Materialien bestand.
  • 10.6. Die Bestimmungen dieses Artikels gelten auch zugunsten aller (juristischen) Personen, deren Dienste Pro4all bei der Ausführung des Vertrags in Anspruch nimmt.
  • 10.7. Jegliche im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Haftungsbeschränkung oder -ausschließung gilt nicht, wenn und soweit der Schaden die Folge von Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit seitens Pro4all ist oder im Falle von Schäden aufgrund von Tod oder schwerer Körperverletzung.
  • 10.8. Jede der Parteien garantiert, daß alle von der anderen Partei erhaltenen Daten, von denen bekannt ist oder bekannt sein sollte, daß sie vertraulicher Natur sind, geheim bleiben, es sei denn, eine gesetzliche Verpflichtung erfordert die Offenlegung dieser Daten. Die Vertragspartei, die vertrauliche Informationen erhält, darf diese nur für den Zweck verwenden, für den sie übermittelt wurden. Informationen gelten in jedem Fall als vertraulich, wenn sie von einer der Vertragsparteien als solche bezeichnet werden.

Artikel 11. Höhere Gewalt

  • 11.1. Keine der Vertragsparteien ist verpflichtet, eine Verpflichtung zu erfüllen, wenn sie aufgrund höherer Gewalt daran gehindert wird. Als höhere Gewalt gelten u.a. Krieg (Kriegsgefahr), Unruhen, Streiks, Kriegshandlungen, Feuer, Wasserschäden, Überschwemmungen, Witterungseinflüsse, längere Stromausfälle, Änderungen oder Wartungsarbeiten oder Störungen des Telekommunikations- und/oder Stromnetzes von (Unter-)Auftragnehmern, höhere Gewalt bei (Unter-)Auftragnehmern von Pro4all, Nichterfüllung von (Unter-)Auftragnehmern, die der Auftraggeber Pro4all vorgeschrieben hat, sowie mangelhafte Waren, Materialien, Softwareanwendungen von Dritten, deren Verwendung Pro4all vom Auftraggeber vorgeschrieben wurde.
  • 11.2. Wenn eine Situation höherer Gewalt länger als neunzig Tage angedauert hat, haben die Parteien das Recht, den Vertrag schriftlich zu kündigen. Die im Rahmen des Vertrages bereits erbrachten Leistungen werden in diesem Fall anteilig abgerechnet, ohne dass die Parteien einander etwas anderes schulden.

Artikel 12. Unterstützung

  • 12.1. Pro4all bietet Unterstützung bei der Erbringung der Dienstleistung(en) und/oder der Waren, wie im Vertrag angegeben, eventuell ergänzt durch ein Service Level Agreement.
  • 12.2. Pro4all kann die Nutzung der angebotenen Formen des Supports einschränken. Darüber hinaus steht es Pro4all frei, die Verfügbarkeit und die Reaktionszeiten des Supports zu bestimmen und/oder zu ändern, sofern nicht anders vereinbart.
  • 12.3. Weitere und zusätzliche Vereinbarungen über die (abweichende) Verfügbarkeit des (telefonischen) Supports und die Reaktionszeiten werden, falls von den Parteien vereinbart, in einem Service Level Agreement festgelegt.

Artikel 13. Datensicherung

  • 13.1. Nur wenn dies im Vertrag oder im Service Level Agreement ausdrücklich vereinbart wurde, wird Pro4all regelmäßig Reservekopien (Backups) der vom Kunden auf den Pro4all-Systemen gespeicherten Kundendaten anfertigen und diese dem Kunden auf Anfrage, ggf. gegen Entgelt, gemäß den im jeweiligen Vertrag oder Service Level Agreement getroffenen Vereinbarungen zur Verfügung stellen.
  • 13.2. Reservekopien können jederzeit nach Beendigung oder Auflösung des Vertrages vernichtet werden. Es obliegt dem Kunden, bei Beendigung oder Auflösung des Vertrags gemäß Modul A:Artikel 15 eine Sicherungskopie der Kundendaten anzufordern.

Artikel 14. Persönliche Daten

  • 14.1. Pro4all verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung und dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Verarbeitungsvertrag, der in Modul F am Ende dieses Dokuments zu finden ist.

Artikel 15. Ausstiegsregelung

  • 15.1. Pro4all wird im Falle einer rechtsgültigen Beendigung des Vertrages und in Übereinstimmung mit dem Vertrag auf Antrag des Kunden, der vor oder zum Zeitpunkt der Beendigung gestellt worden sein muss, alle Anstrengungen unternehmen, um die Übertragung der Kundendaten an einen anderen Dienstleister zu erleichtern. Das Vorstehende ist stets auf die von Pro4all angebotenen Möglichkeiten beschränkt und gilt nur, wenn der Kunde alle seine Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt hat.
  • 15.2. Für die im vorigen Absatz genannten Mitarbeiter stellt Pro4all dem Kunden ihren aktuellen Tarif in Rechnung. Alle Kosten für den Wechsel zu einem anderen Dienstleister gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Artikel 16. Anwendbares Recht und Wahl des Gerichtsstands

  • 16.diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle Verträge, Angebote und sonstigen Dokumente, auf die sie sich beziehen, unterliegen dem niederländischen Recht. Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien werden von dem zuständigen Gericht des Bezirks, in dem Pro4all seinen Sitz hat, entschieden.

Modul B: Dienstleistungen

Artikel 17. Anwendbarkeit

  • 17.1. Die in diesem Abschnitt „Erbringung von Dienstleistungen“ enthaltenen Bestimmungen gelten zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn Pro4all Dienstleistungen erbringt, wie z.B. Beratung, Anwendbarkeitsforschung, Beratung, Ausbildung, Kurse, Schulung, Unterstützung, Entsendung, Hosting, Entwurf, Entwicklung, Implementierung oder Verwaltung von Softwareanwendungen, Websites oder Informationssystemen und Dienstleistungen in Bezug auf Netzwerke. Diese Bestimmungen lassen die in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen über spezifische Dienstleistungen, wie die Entwicklung und Wartung von Softwareanwendungen, unberührt.

Artikel 18. Ausführung

  • 18.1. Pro4all wird sich bemühen, die Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen, unter Beachtung ausreichender Sorgfalt und Sachkenntnis und gegebenenfalls gemäß den mit dem Auftraggeber schriftlich festgelegten Vereinbarungen und Verfahren auszuführen. Alle Dienstleistungen von Pro4all werden auf der Grundlage einer Verpflichtung zur bestmöglichen Leistung erbracht, es sei denn, Pro4all hat in der schriftlichen Vereinbarung ausdrücklich ein Ergebnis zugesagt und das betreffende Ergebnis auch mit hinreichender Bestimmtheit beschrieben.
  • 18.2. Pro4all hat das Recht, Dritte mit der Ausführung des Vertrages zu beauftragen. Die damit verbundenen Kosten gehen nur dann zu Lasten des Auftraggebers, wenn dies im Voraus vereinbart wurde.
  • 18.3. Wenn die Mitarbeiter von Pro4all oder von Pro4all beauftragte Dritte Arbeiten in den Geschäftsräumen des Auftraggebers oder an einem vom Auftraggeber benannten Ort durchführen, stellt der Auftraggeber alle hierfür erforderlichen angemessenen Hilfen und Einrichtungen kostenlos zur Verfügung.
  • 18.(4) Wenn die Ausführung eines Auftrags Bestandteil des Vertrags ist und der Auftrag im Hinblick auf die Ausführung dieses Auftrags durch eine bestimmte Person erteilt wurde, kann Pro4all den Auftrag unter ihrer Verantwortung auch durch eine andere Person ausführen lassen.
  • 18.5. Wenn vereinbart wurde, dass die Dienstleistungen in Phasen zu erbringen sind, ist Pro4all berechtigt, den Beginn der zu einer Phase gehörenden Dienstleistungen zu verschieben, bis der Auftraggeber die Ergebnisse der vorangegangenen Phase schriftlich genehmigt hat.
  • 18.6. Pro4all haftet in keiner Weise für den Verlust, den Austausch oder die Beschädigung von Daten aufgrund der Nutzung der Dienstleistungen, einschließlich der über das Pro4all-Netzwerk versandten (E-Mail-)Nachrichten.
  • 18.7. Wenn ein Dienstleistungsvertrag im Hinblick auf die Ausführung durch eine bestimmte Person geschlossen wird, ist Pro4all jederzeit berechtigt, diese Person nach Rücksprache mit dem Kunden durch eine oder mehrere andere Personen mit denselben Qualifikationen zu ersetzen.
  • 18.8. In Ermangelung eines ausdrücklich vereinbarten Fakturierungsplans sind alle Beträge, die sich auf die von Pro4all erbrachten Dienstleistungen beziehen, einmal pro Kalendermonat im Nachhinein gemäß den Bestimmungen in Artikel 5.8 fällig.

Klausel 19. Änderungen und zusätzliche Arbeiten

  • 19.1. Hat Pro4all auf Wunsch oder mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers Arbeiten oder sonstige Leistungen erbracht, die über den Inhalt oder Umfang der vereinbarten Leistungen hinausgehen, so sind diese Arbeiten als Mehrleistungen zu qualifizieren und vom Auftraggeber nach den üblichen Pro4all-Sätzen zu vergüten. Ein Mehraufwand liegt auch dann vor, wenn eine Systemanalyse, ein Design oder Spezifikationen erweitert oder geändert werden.
  • 19.2. Der Auftraggeber akzeptiert, dass durch Arbeiten oder Leistungen im Sinne von Absatz 1 dieses Artikels die vereinbarte oder erwartete Zeit für die Fertigstellung der Dienstleistungen und die gegenseitigen Verpflichtungen des Auftraggebers und von Pro4all beeinträchtigt werden können. Die Tatsache, dass während der Ausführung des Vertrages (die Forderung nach) zusätzlicher Arbeit entsteht, ist niemals ein Grund für die Auflösung oder Beendigung des Vertrages durch den Auftraggeber.
  • 19.3. Sofern durch die Erbringung von Dienstleistungen ein Festpreis vereinbart wurde, informiert Pro4all den Auftraggeber auf Wunsch im Voraus schriftlich über die finanziellen Folgen dieser zusätzlichen Arbeiten oder Leistungen.
  • 19.4. Für zusätzliche Arbeiten, die Pro4all nachweisen kann, dass sie für die Erbringung der Dienstleistungen vernünftigerweise notwendig sind oder die sich vernünftigerweise aus den Anweisungen des Auftraggebers ergeben, benötigt Pro4all keine Genehmigung. Solche Arbeiten werden auf der Basis einer Nachkalkulation zu dem zum Zeitpunkt der Durchführung der Arbeiten gültigen Stundensatz von Pro4all durchgeführt. Andere anfallende Kosten können ebenfalls in Rechnung gestellt werden.
  • 19.5. Pro4all ist berechtigt, einen Antrag auf zusätzliche Arbeiten abzulehnen.

Artikel 20. Benutzungsregeln

  • 20.1. Der Kunde garantiert, dass die Dienste nicht für Aktivitäten genutzt werden, die gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verstoßen. Darüber hinaus ist es ausdrücklich verboten (unabhängig davon, ob dies rechtmäßig ist oder nicht), über die Dienste Materialien anzubieten oder zu verbreiten, die:
    • (a) bösartige Inhalte (wie Malware oder andere schädliche Software) enthalten;
    • (b) Rechte Dritter verletzen (z. B. geistige Eigentumsrechte) oder eindeutig diffamierend, verleumderisch, beleidigend, diskriminierend oder hasserfüllt sind;
    • (c) Informationen über die Verletzung von Rechten Dritter enthalten oder bei der Verletzung von Rechten Dritter behilflich sind, wie z. B. Hacking-Tools oder Erklärungen zu Computerkriminalität, die darauf abzielen, den Leser zu kriminellem Verhalten zu verleiten und ihn nicht in die Lage zu versetzen, sich dagegen zu wehren;
    • (d) die Privatsphäre Dritter verletzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verbreitung personenbezogener Daten Dritter ohne Genehmigung oder Notwendigkeit;
    • (e) Hyperlinks, Torrents oder Verweise auf (Quellen von) Materialien enthalten, die Urheberrechte oder andere Rechte an geistigem Eigentum verletzen; oder
    • (f) Kinderpornographie, Bestialitätspornographie oder entsprechende Animationen enthalten oder offensichtlich dazu bestimmt sind, anderen zu helfen, solche Materialien zu finden.
  • 20.2. Der Kunde darf (unaufgefordert) kommerzielle, wohltätige oder ideelle Mitteilungen über die Dienste nur in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften verbreiten.
  • 20.3. Der Kunde hat es zu unterlassen, andere Kunden oder Internetnutzer zu behindern oder Systeme oder Netzwerke von Pro4all oder anderen Kunden zu schädigen. Es ist dem Kunden untersagt, Prozesse oder Programme, ob über die Systeme von Pro4all oder nicht, in Gang zu setzen, von denen der Kunde weiß oder vernünftigerweise vermuten kann, dass sie Pro4all, ihre Kunden oder Internetnutzer behindern oder schädigen werden.
  • 20.4. Stellt Pro4all fest, dass der Kunde gegen die in Ziffer 20.1 genannten Anforderungen oder gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen hat, ist Pro4all berechtigt, Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Verstoß zu beenden. Solche Maßnahmen können die Aussetzung oder Beendigung des Vertrags oder der betreffenden Dienstleistung(en) und/oder Waren umfassen.
  • 20.5. Entsteht nach Ansicht von Pro4all eine Belästigung, ein Schaden oder eine andere Gefahr für das Funktionieren der Kassensysteme oder des Netzes von Pro4all oder Dritten und/oder des Dienstes über das Internet, insbesondere durch übermäßigen Versand von E-Mails oder anderen Daten, (verteilte) Denial-of-Service-Attacken, schlecht gesicherte Systeme oder Aktivitäten von Viren, Trojanern und ähnlicher Software, ist Pro4all berechtigt, alle Maßnahmen zu ergreifen, die sie vernünftigerweise für erforderlich hält, um diese Gefahr abzuwenden oder zu verhindern. Pro4all kann die mit diesen Maßnahmen verbundenen, vernünftigerweise notwendigen Kosten vom Auftraggeber zurückfordern.
  • 20.6. Pro4all ist berechtigt, alle Schäden und Kosten, die ihr infolge eines Verstoßes des Kunden gegen Klausel 20.4. entstehen, vom Kunden zu verlangen.
  • 20.7. Pro4all ist niemals verpflichtet, dem Auftraggeber einen Schaden zu ersetzen, der sich aus den in Artikel 20.4 beschriebenen Maßnahmen ergibt.

Artikel 21. Kündigung und Rücknahme

  • 21.1. Wenn Pro4all der Meinung ist, dass bei der Nutzung der Dienste rechtswidrige Materialien gespeichert oder verbreitet werden oder bei der Nutzung der Dienste und/oder Waren auf andere Weise rechtswidrig sind oder gegen den Vertrag verstoßen, ist Pro4all berechtigt, die betreffenden Materialien zu entfernen, ohne dass eine Sicherungskopie erstellt werden muss. Pro4all wird sich bemühen, dabei keine anderen Materialien zu berühren und wird den Auftraggeber so schnell wie möglich über die getroffenen Maßnahmen informieren.
  • 21.pro4all ist berechtigt, den Namen, die Adresse und andere identifizierende Daten des Auftraggebers an einen Dritten weiterzugeben, der eine Verletzung seiner Rechte durch den Auftraggeber geltend macht, sofern die geltenden rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • 21.(3) Im Falle von strafbaren Materialien ist Pro4all berechtigt, diese zu melden. Pro4all darf dabei die Daten und alle relevanten Informationen über den Auftraggeber und Dritte (einschließlich Kunden des Auftraggebers) an die zuständigen Behörden herausgeben und alle sonstigen Handlungen vornehmen, die diese Behörden im Rahmen der Ermittlungen von Pro4all verlangen.
  • 21.4. Pro4all haftet in keinem Fall für Schäden gleich welcher Art, die dem Auftraggeber oder seinen Kunden infolge der Abschaltung des Dienstes oder infolge der Entfernung der Daten oder der Bereitstellung personenbezogener Daten entstehen.
  • 21.5. Der Kunde hält Pro4all schadlos gegenüber jeder Form von Ansprüchen, Beschwerden oder Klagen Dritter im Zusammenhang mit dem Datenverkehr (dem Inhalt) oder den Daten, die vom Kunden, seinen Kunden und/oder anderen Dritten in den Dienst eingestellt oder über den Dienst verbreitet werden.

Artikel 22. Beratungsdienste

  • 22.1. In Bezug auf die von Pro4all im Rahmen des Vertrages im Rahmen von Beratungsdienstleistungen gelieferten Materialien (im Folgenden: „Beratungsmaterialien“) erwirbt der Kunde nur die nicht ausschließlichen, nicht übertragbaren und nicht unterlizenzierbaren Rechte und Befugnisse, die sich aus dem Zweck des Vertrages ergeben oder weiter gewährt werden.
  • 22.(2) Pro4all wird sich nach besten Kräften bemühen, sicherzustellen, dass alle im Rahmen des Vertrags zur Verfügung gestellten Beratungsmaterialien aktuell und korrekt sind, übernimmt jedoch kein Risiko für eine etwaige Nutzung durch den Kunden.
  • 22.3. Das Beratungsmaterial darf vom Kunden nur für den eigenen Gebrauch und den vereinbarten Zweck verwendet werden, sofern nicht anders vereinbart. Insbesondere darf der Auftraggeber die von Pro4all erstellten Beratungsmaterialien nur für die im Vertrag genannten Zwecke verwenden. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist Pro4all berechtigt, den von Pro4all für die betreffende Nutzung der Beratungsmaterialien berechneten Standardtarif mit einem fünfzigprozentigen (50%) Aufschlag für die unbefugte Nutzung durch den Auftraggeber in Rechnung zu stellen, unbeschadet des Rechts von Pro4all, (zusätzlichen) Schadenersatz zu fordern. Darüber hinaus hat Pro4all in diesem Fall das Recht, die Nutzungslizenz in Bezug auf die Beratungsmaterialien zu widerrufen.
  • 22.4. Pro4all liefert Beratungsmaterialien, die aus Berichten, Datenübersichten oder Aufzeichnungen bestehen, wenn dies ein Standardbestandteil der gelieferten Dienstleistung ist oder die Parteien dies schriftlich vereinbart haben.
  • 22.5. Form und Häufigkeit der vorgenannten Berichte, Datenübersichten oder Aufzeichnungen werden im Vertrag festgelegt.
  • 22.6. Pro4all kann nicht garantieren, dass die im Rahmen dieses Vertrages gelieferten (computergestützten) Beratungsunterlagen völlig fehlerfrei sind.

Artikel 23. Schulung

  • 23.dieser Artikel 23 findet Anwendung, wenn der Kunde von Pro4all Dienstleistungen im Bereich der Ausbildung, Kurse, Workshops, Schulungen, Seminare und dergleichen erwirbt. Sofern die Leistungen von Pro4all in der Erbringung solcher Dienstleistungen bestehen, kann Pro4all stets eine vor Beginn fällige Zahlung dafür verlangen.
  • 23.2. Sofern die Schulung nicht an einem von Pro4all bestimmten Ort stattfindet, sorgt der Auftraggeber für die Verfügbarkeit eines geeigneten Raumes und das Vorhandensein der für die Schulung erforderlichen Einrichtungen.
  • 23.3. Der Kunde muss mit Hilfe der von Pro4all zur Verfügung gestellten Informationen selbst einschätzen, ob das Niveau der Teilnehmer für die Schulung angemessen ist.
  • 23.4. Sofern eine Schulung nicht für einen bestimmten Kunden entwickelt wurde, behält sich Pro4all das Recht vor, den Ort von Schulungen zu ändern oder Schulungen zu kombinieren oder zusammenzulegen.
  • 23.5. Die Stornierung der Schulung oder die Abwesenheit der Teilnehmer verpflichtet Pro4all in keinem Fall zur Rückerstattung des für die Schulung vereinbarten Betrags.
  • 23.6. Dokumentation und Schulungsunterlagen sind nicht in der Schulung enthalten, sofern nicht anders vereinbart.

Modul C: Entwicklung und Bereitstellung von (webbasierten) Softwareanwendungen

Artikel 24. Anwendbarkeit

  • 24.1. Die in diesem Kapitel „Entwicklung und Lieferung von (webbasierten) Software-Applikationen“ genannten Bestimmungen gelten neben den allgemeinen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den besonderen Bestimmungen im Kapitel „Erbringung von Dienstleistungen“ für die von Pro4all entwickelten und gelieferten (webbasierten) Software-Applikationen sowie für spezifische (webbasierte) Software-Applikationen (Anpassungen), die von Pro4all im Auftrag des Kunden entwickelt werden. Für diese (webbasierten) Software-Applikationen gilt auch das Kapitel „Nutzung und Wartung der Software-Applikation“, soweit dieses Kapitel nicht davon abweicht. Wenn in diesem Kapitel von (webbasierten) Softwareanwendungen die Rede ist, sind damit auch Websites gemeint.

Artikel 25. Entwicklung einer Softwareanwendung

  • 25.1. Wenn Pro4all bei Vertragsabschluss nicht bereits Spezifikationen oder ein Entwurf der zu entwickelnden (webbasierten) Softwareanwendung übergeben wurden, legen die Parteien in Absprache schriftlich fest, welche (webbasierte) Softwareanwendung entwickelt werden soll und auf welche Weise dies geschehen soll. Pro4all wird die Entwicklung mit Sorgfalt auf der Grundlage der vom Auftraggeber zu liefernden Daten durchführen, für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Konsistenz der Auftraggeber einsteht.
  • 25.pro4all ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Konsistenz der ihr zur Verfügung gestellten Daten, Spezifikationen oder Entwürfe zu prüfen und bei Feststellung von Mängeln die vereinbarten Arbeiten auszusetzen, bis der Auftraggeber die betreffenden Mängel behoben hat.

Artikel 26. Lieferung, Installation und Abnahme

  • 26.1. Pro4all liefert und installiert dem Auftraggeber die zu entwickelnde (webbasierte) Softwareanwendung so weit wie möglich gemäß den schriftlich festgelegten Spezifikationen, letzteres nur, wenn eine von Pro4all auszuführende Installation schriftlich vereinbart wurde. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist Pro4all nicht verpflichtet, eine Datenkonvertierung durchzuführen.
  • 26.pro4all wird dem Auftraggeber die (webbasierten) Software-Applikationen auf den vereinbarten Informationsträgern in der vereinbarten Art und dem vereinbarten Format liefern und, sofern eine von Pro4all durchzuführende Installation schriftlich vereinbart wurde, die Software-Applikation beim Auftraggeber installieren.
  • 26.3. Wurde zwischen den Parteien eine Abnahmeprüfung vereinbart, so beträgt die Testfrist vierzehn (14) Tage nach der Lieferung oder, wenn eine von Pro4all durchzuführende Installation schriftlich vereinbart wurde, nach Abschluss der Installation. Während des Testzeitraums ist es dem Kunden nicht gestattet, die (webbasierte) Softwareanwendung für produktive oder betriebliche Zwecke zu nutzen. Pro4all kann in jedem Fall, also auch dann, wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart ist, verlangen, dass der Auftraggeber einen ordnungsgemäßen Test in ausreichendem Umfang und Tiefe mit ausreichend qualifiziertem Personal über (Zwischen-)Ergebnisse der Entwicklungsarbeiten durchführt und die Testergebnisse schriftlich, klar und nachvollziehbar an Pro4all meldet.
  • 26.4. Haben die Parteien keinen Abnahmetest vereinbart, so nimmt der Auftragnehmer die (webbasierte) Softwareanwendung in dem Zustand ab, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Lieferung befindet, also mit allen sichtbaren Fehlern und sonstigen Mängeln, unbeschadet der Verpflichtungen von Pro4all aus der Garantie gemäß Artikel 29.
  • 26.5. Die Software-Anwendung gilt zwischen den Parteien als abgenommen: (i). wenn ein Abnahmetest zwischen den Parteien nicht vereinbart wurde: bei der Lieferung oder, wenn die Installation durch Pro4all schriftlich vereinbart wurde, bei der Beendigung der Installation, oder (ii) wenn ein Abnahmetest zwischen den Parteien vereinbart wurde: am ersten Tag nach der Testperiode, oder (iii) wenn Pro4all einen Testbericht im Sinne von Artikel 26 vor Ablauf der Testperiode erhält.3: zu dem Zeitpunkt, an dem die in diesem Prüfbericht genannten Mängel im Sinne von Artikel 26.6 behoben sind, unbeschadet des Vorhandenseins von Mängeln, die einer Abnahme gemäß Artikel 26.8 nicht entgegenstehen. Abweichend davon gilt die (webbasierte) Softwareanwendung, wenn der Kunde sie vor dem Zeitpunkt der ausdrücklichen Abnahme zu produktiven oder betrieblichen Zwecken nutzt, ab dem Beginn einer solchen Nutzung als vollständig abgenommen.
  • 26.6. Wenn sich während der Durchführung des vereinbarten Abnahmetests herausstellt, dass die Softwareanwendung Fehler enthält, die den Fortgang des Abnahmetests behindern, wird der Kunde Pro4all schriftlich darüber informieren, woraufhin der Testzeitraum unterbrochen wird, bis die Softwareanwendung so angepasst wurde, dass das Hindernis beseitigt ist.
  • 26.7. Die Abnahme der Softwareanwendung darf nicht aus anderen Gründen als denjenigen verweigert werden, die sich auf die zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbarten Spezifikationen beziehen, und auch nicht wegen des Vorhandenseins von geringfügigen Mängeln, bei denen es sich um Mängel handelt, die die operationelle oder produktive Inbetriebnahme der (webbasierten) Softwareanwendung vernünftigerweise nicht verhindern, unbeschadet der Verpflichtung von Pro4all, diese geringfügigen Mängel im Rahmen der Garantieregelung von Artikel 29 zu beheben, falls diese anwendbar ist. Die Abnahme darf ferner nicht in Bezug auf Aspekte der (webbasierten) Softwareanwendung verweigert werden, die nur subjektiv beurteilt werden können, wie z.B. (aber nicht beschränkt auf) die Gestaltung von Benutzeroberflächen.
  • 26.8. Wenn die (webbasierte) Softwareanwendung in Phasen und/oder Teilen geliefert und getestet wird, hat die Nichtabnahme einer bestimmten Phase und/oder eines bestimmten Teils keinen Einfluss auf die Abnahme einer früheren Phase und/oder eines anderen Teils.
  • 26.9. Die Abnahme der (webbasierten) Softwareanwendung auf eine der in Artikel 26.3 genannten Weisen hat zur Folge, dass Pro4all für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen in Bezug auf die Entwicklung und Bereitstellung der Softwareanwendung und, falls gegebenenfalls auch eine Installation durch Pro4all vereinbart wurde, ihrer Verpflichtungen in Bezug auf die Installation der Softwareanwendung vollständig entbunden ist. Die Abnahme der Softwareanwendung berührt nicht die Rechte des Auftraggebers gemäß Artikel Error! Verweisquelle nicht gefunden. bezüglich geringfügiger Mängel und Artikel 29 bezüglich der Gewährleistung.
  • 26.10. In Ermangelung eines ausdrücklich vereinbarten Fakturierungsplans sind alle Beträge im Zusammenhang mit der Entwicklung der (webbasierten) Softwareanwendung bei Lieferung der (webbasierten) Softwareanwendung oder, wenn gegebenenfalls auch eine von Pro4all durchzuführende Installation schriftlich vereinbart wurde, bei Abschluss der Installation fällig.

Modul D: Nutzung und Wartung von (webbasierten) Softwareanwendungen

Artikel 27. Anwendbarkeit

  • 27.1. Die in diesem Kapitel „Nutzung und Wartung von (webbasierten) Softwareanwendungen“ genannten Bestimmungen gelten neben den allgemeinen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den besonderen Bestimmungen aus dem Kapitel „Erbringung von Dienstleistungen“ für die von Pro4all entwickelte und gelieferte (webbasierte) Softwareanwendung sowie für die von Pro4all im Auftrag des Auftraggebers entwickelten spezifischen (webbasierten) Softwareanwendungen.
  • 27.2. Artikel 26 findet auf dieses Modul entsprechende Anwendung.

Artikel 28. Nutzungsrecht und Gesamtleistungen

  • 28.1. Die Softwareanwendung wird auf der Grundlage des „Total Service“ Software-as-a-Service angeboten, wobei die (webbasierte) Softwareanwendung nicht erworben werden muss. Der Kunde erhält für einen vereinbarten Betrag pro Monat das Recht zur Nutzung der (webbasierten) Softwareanwendung inklusive Hosting-Service in Form einer Lizenz. Das Nutzungsrecht an der (webbasierten) Softwareanwendung umfasst (i) Updates von technischen und funktionalen Verbesserungen, (ii) das Hosting von Informationen einschließlich der Nutzung des notwendigen SQL-Servers, Webservers und Mailservers, (iii) den Zugang für alle Nutzer zur Support-Website, auf der notwendige und zusätzliche Software heruntergeladen werden kann.
  • 28.2. Das Hosting der Informationen findet in einem sicheren Rechenzentrum statt. Das Rechenzentrum ist nach ISO 9001 zertifiziert. Die Daten werden mit einer dem Industriestandard entsprechenden Verschlüsselung übertragen.
  • 28.3. Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 28.1 gewährt Pro4all dem Kunden das nicht-exklusive Recht, die (webbasierte) Softwareanwendung zu nutzen. Der Kunde ist verpflichtet, die zwischen den Parteien vereinbarten Nutzungsbeschränkungen jederzeit strikt einzuhalten. Unbeschadet der übrigen Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfasst das Nutzungsrecht des Kunden ausschließlich das Recht, die (webbasierte) Softwareanwendung zu betreiben.
  • 28.4. Der Kunde darf die Softwareanwendung nur für eine bestimmte Anzahl von Nutzern oder Verbindungen nutzen, für die das Nutzungsrecht eingeräumt wurde.
  • 28.5. Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar. Der Kunde darf die (webbasierte) Softwareanwendung und die Datenträger, auf denen sie aufgezeichnet ist, nicht verkaufen, vermieten, unterlizenzieren oder veräußern. Der Quellcode der (webbasierten) Softwareanwendung und die bei der Entwicklung der Softwareanwendung erstellte technische Dokumentation werden dem Kunden nicht zur Verfügung gestellt, auch nicht, wenn der Kunde bereit ist, für die Zurverfügungstellung einen finanziellen Ausgleich zu zahlen. Der Kunde erkennt an, dass der Quellcode vertraulicher Natur ist und Betriebsgeheimnisse von Pro4all enthält.

Artikel 29. Garantie

  • 29.1. Im Falle von Anpassungen wird sich Pro4all nach besten Kräften bemühen, Fehler in der (webbasierten) Softwareanwendung innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben, wenn diese Pro4all innerhalb einer Frist von drei Monaten nach der Lieferung oder, falls zwischen den Parteien ein Abnahmetest vereinbart wurde, innerhalb von drei Monaten nach der detailliert beschriebenen Abnahme schriftlich gemeldet wurden. Pro4all garantiert nicht, dass die (webbasierte) Softwareanwendung ohne Unterbrechung, Fehler oder sonstige Mängel funktioniert oder dass alle Fehler und sonstigen Mängel behoben werden. Die Reparatur erfolgt unentgeltlich, es sei denn, die (webbasierte) Softwareanwendung wurde im Auftrag des Auftraggebers anders als zu einem Festpreis entwickelt; in diesem Fall stellt Pro4all die Reparaturkosten nach ihren üblichen Sätzen in Rechnung. Pro4all kann die Reparaturkosten nach ihren üblichen Sätzen in Rechnung stellen, wenn Anwenderfehler oder unsachgemäße Benutzung durch den Auftraggeber oder andere nicht von Pro4all zu vertretende Ursachen vorliegen oder wenn die Fehler bei der Durchführung des vereinbarten Abnahmetests hätten festgestellt werden können. Die Wiederherstellung von verstümmelten oder verlorenen Daten ist nicht Gegenstand der Gewährleistung. Die Garantieverpflichtung erlischt, wenn der Auftraggeber ohne die schriftliche Zustimmung von Pro4all, die nicht aus unbilligen Gründen verweigert werden darf, Änderungen an der (webbasierten) Softwareanwendung vornimmt oder vornehmen lässt.
  • 29.2. Die Behebung von Mängeln erfolgt an einem von Pro4all zu bestimmenden Ort. Pro4all ist berechtigt, in der (webbasierten) Softwareanwendung Übergangslösungen, Programmumleitungen oder problemvermeidende Einschränkungen einzuführen.
  • 29.3. Pro4all hat keine Verpflichtung zur Reparatur von Fehlern, die nach der Garantiezeit gemeldet werden, es sei denn, zwischen den Parteien wurde ein Wartungsvertrag geschlossen, der eine solche Verpflichtung zur Reparatur beinhaltet.

Artikel 30. Verfügbarkeit und Wartung

  • 30.1. Pro4all ist bestrebt, eine gute Qualität und ununterbrochene Verfügbarkeit der Dienste und der damit verbundenen Systeme und Netze zu erreichen. Pro4all übernimmt jedoch keine Garantien für Qualität und Verfügbarkeit, es sei denn, in einem Service Level Agreement wird etwas anderes vereinbart.
  • 30.2. Für nähere Regelungen zur Verfügbarkeit und Wartung der Dienstleistung(en) wird auf das zwischen den Parteien abgeschlossene Service Level Agreement verwiesen.
  • 30.3. Wurde ein Wartungsvertrag abgeschlossen, wird Pro4all dem Kunden verbesserte Versionen der (webbasierten) Softwareanwendung zur Verfügung stellen, sobald diese verfügbar sind. Drei Monate nach Bereitstellung einer verbesserten Version ist Pro4all nicht mehr verpflichtet, etwaige Fehler der alten Version zu beheben und Support für eine alte Version zu leisten. Für die Bereitstellung einer Version mit neuen Eigenschaften und Funktionen kann Pro4all vom Kunden verlangen, einen neuen Vertrag mit Pro4all abzuschließen und eine neue Gebühr für die Bereitstellung zu zahlen.
  • 30.4. Hat der Kunde nicht gleichzeitig mit dem Abschluss des Vertrages zur Bereitstellung der (webbasierten) Softwareanwendung einen Service Level Agreement mit Pro4all abgeschlossen, kann Pro4all nicht verpflichtet werden, zu einem späteren Zeitpunkt einen Wartungsvertrag abzuschließen.

Modul E: Verarbeitungsvertrag

Dieser Verarbeitervertrag („Verarbeitervertrag“) beschreibt die Bedingungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Pro4all Cloud Services B.V. (im Folgenden: Pro4all) im Auftrag des Auftraggebers auf der Grundlage des Vertrags zwischen den Parteien. Dieser Verarbeitervertrag ist ein integraler und untrennbarer Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Pro4all.

Artikel 31. Begriffsbestimmungen

  • 31.1. Wo Definitionen verwendet werden, die den Definitionen in der Allgemeinen Datenschutzverordnung (im Folgenden: „AVG“) entsprechen, haben diese Definitionen die gleiche Bedeutung.
  • 31.2. Pro4all gilt als Auftragsverarbeiter im Sinne des § 4 Abs. 8 AVG und der Auftraggeber als Verantwortlicher im Sinne des § 4 Abs. 7 AVG.
  • 31.3. Pro4all verarbeitet im Rahmen der Erbringung ihrer Dienstleistungen im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten im Sinne des § 4 Abs. 1 AVG.

Artikel 32. Zwecke der Verarbeitung

  • 32.1. Pro4all verpflichtet sich im Rahmen dieser Auftragsverarbeitervereinbarung, personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers zu verarbeiten. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich im Rahmen der Erfüllung des Vertrags sowie zu den Zwecken, die vernünftigerweise damit zusammenhängen oder durch eine weitere Vereinbarung festgelegt sind.
  • 32.2. Die Verarbeitung bezieht sich auf die vom Auftraggeber angegebenen Verarbeitungszwecke in Bezug auf die in Anhang A dieser Auftragsverarbeitervereinbarung aufgeführten Kategorien personenbezogener Daten und betroffener Personen.
  • 32.3. Zusätzlich zu Artikel 2.1 kann Pro4all die in Anhang A aufgeführten personenbezogenen Daten verwenden, um Analysen zur Verbesserung der eigenen Dienstleistungen durchzuführen. Darüber hinaus kann Pro4all diese personenbezogenen Daten zur weiteren Verwendung für eigene Zwecke anonymisieren. Der Kunde informiert hierüber gemäß Artikel 14 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Pro4all die Betroffenen und weist diese auf die Möglichkeit des Widerspruchs hin.

Artikel 33. Pflichten des Auftragsverarbeiters

  • 33.1. Pro4all verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers nur zu den in Artikel 2 genannten Zwecken.
  • 33.2. Pro4all handelt bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang mit dem AVG.
  • 33.3. Pro4all benachrichtigt den Auftraggeber, wenn seiner Meinung nach Anweisungen gegen die geltenden Rechtsvorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten verstoßen oder aus anderen Gründen unangemessen sind.
  • 33.4. Pro4all unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen, soweit dies in ihrem Einflussbereich liegt. Dies betrifft die Hilfestellung bei der Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 32 bis 36 AVG. Pro4all kann die dafür anfallenden Kosten dem Hauptauftragnehmer in Rechnung stellen.
  • 33.(5) Der Auftraggeber garantiert, dass der Inhalt, die Verwendung und die Beauftragung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Sinne des Auftragsverarbeitungsvertrages nicht rechtswidrig sind und keine Rechte Dritter verletzen, und stellt Pro4all von allen damit zusammenhängenden Ansprüchen und Forderungen frei.

Artikel 34. Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern

  • 34.1. Pro4all kann im Rahmen des Auftragsverarbeitungsvertrags Unterauftragsverarbeiter einsetzen.
  • 34.2. Eine Liste der Unterauftragsverarbeiter, die Pro4all bei Abschluss dieser Auftragsverarbeitervereinbarung beauftragt hat, ist in Anhang B enthalten.
  • 34.3. Eine aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter ist im Portal verfügbar oder kann über info@pro4all.nl angefordert werden.
  • 34.4. Pro4all unterrichtet den Kunden über jeden neuen Unterauftragsverarbeiter. Der Kunde hat das Recht, gegen jeden neuen oder zu ändernden Unterauftragsverarbeiter innerhalb von zwei Wochen, nachdem Pro4all die Mitteilung darüber versandt hat, schriftlich und unter Angabe von Gründen Widerspruch einzulegen. Erhebt der Kunde Einspruch, werden die Parteien Konsultationen aufnehmen, um eine Lösung zu finden.
  • 34.5. Pro4all erlegt den von ihr beauftragten Unterauftragsverarbeitern entsprechende Verpflichtungen auf, wie zwischen dem Auftraggeber und Pro4all vereinbart.
  • 34.6. Pro4all gewährleistet die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Auftragsverarbeitervertrag durch diese Unterauftragsverarbeiter und haftet im Falle von Fehlern dieser Unterauftragsverarbeiter gegenüber dem Auftraggeber für alle Schäden, als ob sie den/die Fehler selbst begangen hätte.

Artikel 35. Weitergabe von personenbezogenen Daten

  • 35.1. Pro4all kann die personenbezogenen Daten in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verarbeiten. Darüber hinaus kann Pro4all die personenbezogenen Daten in ein Land außerhalb des EWR übermitteln, sofern dieses Land ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet und Pro4all seine sonstigen Verpflichtungen aus dieser Auftragsverarbeitervereinbarung und dem AVG einhält.
  • 35.2. Pro4all wird hiermit ermächtigt, soweit erforderlich (zur Gewährleistung eines angemessenen Schutzniveaus, wie in Abschnitt 5.1. dargelegt), im Namen des Kunden einen Mustervertrag über die Übermittlung personenbezogener Daten von einem für die Verarbeitung Verantwortlichen mit Sitz im EWR an einen Auftragsverarbeiter mit Sitz außerhalb des EWR in Übereinstimmung mit dem Beschluss der Kommission vom 5. Februar 2010 (2010/87/EU) abzuschließen.
  • 35.3. Eine Liste der Verarbeitungsstandorte zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Auftragsverarbeitervereinbarung ist in Anhang B dieser Auftragsverarbeitervereinbarung enthalten.
  • 35.4. Eine aktuelle Liste der Verarbeitungsstandorte ist im Portal verfügbar oder kann über info@pro4all.nl angefordert werden.

Artikel 36. Verpflichtung zur Vertraulichkeit

  • 36.1. Alle personenbezogenen Daten, die Pro4all im Rahmen dieses Verarbeitungsvertrages vom Auftraggeber erhält und/oder selbst erhebt, unterliegen der Geheimhaltungspflicht gegenüber Dritten.
  • 36.2. Pro4all stellt sicher, dass die mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beauftragten Personen vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden.
  • 36.3. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt nicht, soweit der Auftraggeber ausdrücklich in die Weitergabe der Daten an Dritte eingewilligt hat, die Weitergabe der Daten an Dritte im Hinblick auf die Art des erteilten Auftrags und die Durchführung dieses Auftragsverarbeitungsvertrags logisch notwendig ist oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe der Daten an Dritte besteht.
  • 36.4. Wenn Pro4all aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder eines Gerichtsbeschlusses verpflichtet ist, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten an einen Dritten weiterzugeben, informiert Pro4all den Auftraggeber darüber, es sei denn, dies ist gesetzlich verboten.

Artikel 37. Pflicht zur Meldung von Datenverstößen

  • 37.1. Der Kunde ist jederzeit dafür verantwortlich, der Aufsichtsbehörde und/oder den betroffenen Personen eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Sinne von Artikel 4 Absatz 12 des AVG (im Folgenden: „Datenschutzverletzung“) zu melden.
  • 37.2. Um dem Kunden die Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung zu ermöglichen, wird Pro4all den Kunden ohne unangemessene Verzögerung über die Datenverletzung informieren. Dabei wird Pro4all angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Folgen der Datenverletzung zu mildern und weitere und zukünftige Datenverletzungen zu verhindern.
  • 37.3. Soweit erforderlich und angemessen, unterstützt Pro4all den Kunden unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihr zur Verfügung stehenden Informationen in Bezug auf (neue Entwicklungen in Bezug auf) die Datenverletzung.
  • 37.4. Die Mitteilung an den Kunden umfasst, soweit zu diesem Zeitpunkt bekannt, in jedem Fall
    • (a) die Art der Verletzung des Datenschutzes;
    • b) die (erwarteten) Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
    • c) welche Kategorien personenbezogener Daten von der Datenverletzung betroffen sind;
    • (d) ob und wie die betroffenen personenbezogenen Daten gesichert worden sind;
    • (e) die (vorgeschlagenen) Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen der Datenschutzverletzung oder zur Verhinderung weiterer Datenschutzverletzungen;
    • (f) die Kategorien der betroffenen Personen;
    • (g) die (geschätzte) Anzahl der betroffenen Personen; und
    • (h) etwaige andere Kontaktdaten für die Weiterverfolgung des Berichts.

Artikel 38. Rechte der betroffenen Personen

  • 38.1. Richtet eine betroffene Person ein Ersuchen an Pro4all zur Ausübung ihrer gesetzlichen Rechte gemäß Kapitel III des AVG, so leitet Pro4all das Ersuchen an den Auftraggeber weiter und informiert die betroffene Person darüber. Der Auftraggeber wird das Ersuchen dann selbständig weiterbearbeiten.
  • 38.2. Stellt eine betroffene Person einen Antrag auf Ausübung eines ihrer gesetzlichen Rechte an den Auftraggeber, so wird Pro4all auf Wunsch des Auftraggebers im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren kooperieren. Pro4all kann dem Kunden hierfür angemessene Kosten in Rechnung stellen.

Artikel 39. Sicherheit

  • 39.1. Pro4all bemüht sich, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die zugunsten des Auftraggebers verarbeiteten personenbezogenen Daten gegen Verlust oder gegen jede Form der unrechtmäßigen Verarbeitung zu sichern.
  • 39.2. Pro4all garantiert nicht, dass die Sicherheit unter allen Umständen wirksam ist. Pro4all bemüht sich, die Sicherheit auf ein Niveau zu bringen, das angesichts des Stands der Technik, der Sensibilität der personenbezogenen Daten und der mit den Sicherheitsvorkehrungen verbundenen Kosten nicht unangemessen ist.
  • 39.3. Der Auftraggeber stellt Pro4all personenbezogene Daten nur dann zur Verarbeitung zur Verfügung, wenn er sich vergewissert hat, dass die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden.

Artikel 40. Prüfung

  • 40.1. Der Auftraggeber hat das Recht, die Einhaltung der Verpflichtungen von Pro4all aus dieser Verarbeitungsvereinbarung höchstens einmal im Jahr überprüfen zu lassen. Der Auftraggeber kann diese Prüfung durch einen unabhängigen, zur Vertraulichkeit verpflichteten Dritten vornehmen lassen, wenn ein begründeter, schriftlich festgehaltener und begründeter Verdacht auf einen Verstoß gegen diesen Auftragsverarbeitungsvertrag besteht.
  • 40.2. Wurde in einem Jahr bereits eine Prüfung durch einen unabhängigen Dritten durchgeführt, kann Pro4all abweichend von der Regelung im vorigen Absatz genügen, um Zugang zu den entsprechenden Teilen des Berichts zu gewähren, wenn innerhalb desselben Jahres erneut eine Prüfung der Einhaltung der Verpflichtungen von Pro4all aus der Verarbeitervereinbarung beantragt wird.
  • 40.3. Pro4all und der Auftraggeber entscheiden gemeinsam über Datum, Uhrzeit und Umfang des Audits.
  • 40.4. Pro4all kooperiert bei der Prüfung und stellt alle für die Prüfung angemessenen Informationen, einschließlich unterstützender Daten wie z.B. Systemprotokolle, und Mitarbeiter so zeitnah wie möglich zur Verfügung.
  • 40.5. Die Ergebnisse des Audits werden von den Vertragsparteien in gegenseitiger Absprache bewertet und können von einer der Vertragsparteien oder von beiden Vertragsparteien gemeinsam umgesetzt werden oder nicht.
  • 40.6. Die Kosten des oben beschriebenen Audits gehen zu Lasten des Auftraggebers, es sei denn, dieses Audit ergibt, dass Pro4all seine Verpflichtungen aus dieser Auftragsverarbeitervereinbarung schuldhaft verletzt hat. In diesem Fall gehen die Kosten des Audits zu Lasten von Pro4all.
  • 40.7. Das Audit und seine Ergebnisse sind vom Auftraggeber vertraulich zu behandeln.

Artikel 41. Haftung

  • 41.1. Die Parteien vereinbaren, dass im Rahmen der Haftung die Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Pro4all gilt.

Artikel 42. Beendigung des Auftragsverarbeitungsvertrags

  • 42.1. Bei Beendigung des Auftragsverarbeitungsvertrags wird Pro4all auf Verlangen und auf Kosten des Auftraggebers ohne unangemessene Verzögerung:
    • (a) die personenbezogenen Daten, die sich auf der Infrastruktur (unter Verwaltung) von Pro4all befinden, an den Auftraggeber zurückgeben; oder
    • b) die personenbezogenen Daten so bald wie möglich zu löschen.

Die Vereinbarung über den Auftragsverarbeiter wird ergänzt durch:

  • Anhang A: Spezifikation der personenbezogenen Daten und der Kategorien der betroffenen Personen
  • Anhang B: Unterauftragsverarbeiter(innen)

Anhang A: Spezifikation der personenbezogenen Daten und der Kategorien der betroffenen Personen

Personenbezogene Daten

Pro4all verarbeitet im Rahmen des Vertrages auf Anweisung des Auftraggebers mindestens die folgenden personenbezogenen Daten der betroffenen Personen:

  • Name
  • Firmenname
  • E-Mail Adresse

Und optional die folgenden personenbezogenen Daten:

  • Adressdaten
  • Kontaktangaben (einschließlich Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
  • Angaben zum Auftrag

Daten des Kunden

Vom Auftraggeber werden zusätzlich folgende Daten im ERP-System zum Zwecke der Abonnementanmeldung und des Rechnungsversands erfasst:

  • Firmenname
  • Adressdaten der Firma
  • Kontaktdaten des Ansprechpartners im Unternehmen (einschließlich Telefonnummer und E-Mail-Adresse)

Zu den betroffenen Personen gehören:

  • Kunde
  • Mitarbeiter des Kunden (einschließlich potenzieller Mitarbeiter, Selbständiger und Freiwilliger)

Der Kunde garantiert, dass die Beschreibung der personenbezogenen Daten und der Kategorien der betroffenen Personen in diesem Anhang A vollständig und korrekt ist und stellt Pro4all von allen Fehlern und Ansprüchen frei, die sich aus einer Verletzung dieser Erklärung und Garantie ergeben könnten.

Anhang B: Unterauftragsverarbeiter(innen)

Eine aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter kann unter info@pro4all.nl angefordert werden.